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Avalgebühren

Neben klassischen Krediten gibt es sogenannte Eventualverpflichtungen, bei denen die Bank eine Garantie über die Kreditwürdigkeit einer Person gegenüber einer dritten Partei ausspricht, ohne jedoch eine Kreditsumme auszubezahlen. Diese sogenannten Avalkredite bezeichnet man auch als Bankbürgschaften. Anstelle der Kreditzinsen erhebt eine Bank für die Bereitstellung die Avalgebühren.
Besonderheiten
  • bei Avalkrediten (Bankbürgschaften)
  • wiederkehrend während Vertragsdauer
  • maximal 2,5 % der Bürgschaftssumme
  • erhöhen finanziellen Spielraum
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Versichert eine Bank gegenüber einer dritten Partei deine Kreditwürdigkeit, spricht man von einem Avalkredit bzw. einer Bankbürgschaft.
  • Anstelle von Kreditzinsen fallen für die Bereitstellung der Bürgschaft Avalgebühren an. Die Höhe richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren, ist jedoch auf maximal 2,5 % der Bürgschaftssumme begrenzt.
  • Durch den Avalkredit erweitert sich der finanzielle Spielraum, auch wenn gerade keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen. Das setzt allerdings eine gute Bonität des Kreditnehmers voraus.

Was sind Avalgebühren?

Im Bankwesen bezeichnet das Aval (aus dem Italienischen avallo abgeleitet, das so viel wie „Wechsel“ bedeutet) die Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie durch ein Kreditinstitut im Auftrag eines Kunden oder einer Kundin innerhalb eines Kreditgeschäftes. Die Bank steht damit für bestimmte Verbindlichkeiten ein und versichert deine Kreditwürdigkeit gegenüber einem Gläubiger, ohne jedoch eine Geldsumme auszubezahlen. Für diese Bereitstellung erhebt sie die sogenannte Avalgebühr.

Avalkredite – die Bank als Bürge

Anders als bei einem klassischen Konsumkredit erhält bei einem Avalkredit (auch als Bankbürgschaft bezeichnet) nicht der Kreditnehmer eine Geldsumme ausbezahlt, sondern die Bank garantiert mit einem sogenannten Avalkredit deine Kreditwürdigkeit gegenüber einem Gläubiger. Damit lassen sich Geschäfte absichern, auch wenn aktuell keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen.

Die Bank stellt hier nur ihren Namen zur Verfügung, ohne dass zwingend eine Kreditschuld entstehen muss. In diesem Fall werden keine Kreditzinsen im eigentlichen Sinne fällig – dafür erhebt die Bank die Avalgebühren: Das Kreditinstitut lässt sich die Absicherung über eine Bürgschaft damit zusätzlich vergüten und erhebt die Gebühren auch dann, wenn die Bürgschaft gar nicht eingelöst wird.

Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich in §§765-778 BGB und §§349-351 HGB.

Da die Bank im Zweifel in der Pflicht steht, die gewährte Garantie an den Gläubiger auszuzahlen, nimmt sie vor der Erteilung des Avals umfangreiche Bonitätsprüfungen vor. Schließlich ist sie bestrebt, dass sie die Summe durch den Schuldner auch zurückbekommt. Um hier sicherzugehen, wiederholt eine Bank die Bonitätsprüfung regelmäßig, meist sogar jährlich.

Fälligkeit

Avalgebühren werden seitens der Bank laufend über ein Jahr oder die gesamte Laufzeit eines Kredites erhoben werden. Die Abbuchung erfolgt dabei einfach über das hinterlegte Konto. Hinzu kommen bei speziellen Avalkrediten (z. B. Mietkautionsbürgschaften, Prozessbürgschaften, Anzahlungsgarantien oder Gewährleistungsgarantien) teilweise weitere Gebühren für die Ausstellung einer Bürgschaftsurkunde, die dem Gläubiger ausgehändigt wird.

Höhe

Üblicherweise verlangen Kreditinstitute eine Avalgebühr in Höhe von 1 % der Bürgschaftssumme. Möglich ist allerdings eine maximale Gebühr von bis zu 2,5 %. Die tatsächliche Höhe richtet sich jedoch nach unterschiedlichen Faktoren:

  • Kreditlaufzeit
  • Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers bzw. der Darlehensnehmerin
  • sonstigen Sicherheiten

Da die Avalgebühren unterschiedlich hoch ausfallen können, lohnt sich ein Vergleich durchaus. Allerdings setzt ein Avalkredit auch ein Vertrauen der Bank in den Kreditnehmer voraus, sodass vielfach nur die Hausbank infrage kommt.

Bei der Baufinanzierung

Avalgebühren entstehen zudem oft in der Verbindung mit einer Baufinanzierung. Reicht der Grundschuleintrag bei einer Baufinanzierung als Sicherheit nicht aus, kann die Bank weitere Bürgschaften einfordern. Hierfür verlangt sie eine Gebühr, die in der Regel mit rund 1 % der Bürgschaftssumme angesetzt wird. Diese entspricht nicht zwingend auch der Kreditsumme, da die Möglichkeit besteht, verschiedene Sicherheiten zu hinterlegen. Welche das sind, hängt letztlich auch vom Verhandlungsgeschick des Kreditnehmers ab.

Im Wesentlichen sind die Avalgebühren hier nichts weiter als versteckte Kosten, die den Kredit für dich teurer machen und den Gewinn der Bank vergrößern. Dadurch lassen sich Avalgebühren bei der Baufinanzierung oft den versteckten Zinsen zuordnen.

Vorteile des Avalkredites

Der bedeutende Vorteil einer Bankbürgschaft ist wohl der erweiterte finanzielle Spielraum. Sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich lassen sich Geschäfte eingehen, wenn gerade keine ausreichenden finanziellen Mittel liquide sind. Bei einer Mietkaution kannst du beispielsweise auch weiterhin über die Höhe der Kautionssumme auf deinem Konto verfügen, dem Vermieter jedoch gleichzeitig eine Sicherheit bieten, dass etwaige Schäden im Falle des Auszugs abgedeckt sind.

Ein weiterer Vorteil gegenüber einem Kredit sind die meist geringeren Gebühren. Die Höhe der Avalgebühren hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und kann im Optimalfall bei 0,25 % liegen – deutlich weniger als anfallende Kreditzinsen.

Weiterführendes

Avalgebühren in der Immobilienbranche – einfach erklärt:

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