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Der Mitantragsteller – bei Krediten wichtig

Bei einem geringen Einkommen oder fehlenden Sicherheiten kann es schwierig werden, einen Kredit zu erhalten. Gleiches gilt für hohe Kreditsummen wie bei Immobilienfinanzierungen oder auch langen Laufzeiten. In diesem Fall erhöht ein Mitantragsteller die Chance, ein Darlehen bei einer Bank zu erhalten. Aber auch sonst kann sich ein Mitantragsteller als sinnvoll erweisen für zinsgünstige Kredite.
Besonderheiten
  • ähnlich einer Bürgschaft
  • erhöht die Kreditchancen
  • haftet für Ratenzahlungen
  • Bonität notwendig
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Ein*e Mitantragsteller*in ist nichts anderes als ein*e zweite*r Kreditnehmer*in, der oder die mit den gleichen Rechten und Pflichten im Kreditvertrag steht.
  • Vor allem Personen, die über eine geringe Bonität, kein ausreichendes Einkommen oder eine negative SCHUFA verfügen, erhöhen mit einem Mitantragsteller oder einer Mitantragstellerin die Chancen auf eine Kreditzusage.
  • Anders als bei einer Bürgschaft haftet der oder die Mitantragsteller*in nicht erst, wenn der oder die Kreditnehmer*in zahlungsunfähig ist, sondern kann von der Bank direkt in die Zahlungspflicht genommen werden.

Was ist ein Mitantragsteller?

Ein Mitantragsteller ist schlichtweg ein zweiter Kreditnehmer, der mit den gleichen Rechten und Pflichten im Kreditvertrag aufgeführt wird. Beide Personen haften dabei im gleichen Umfang, d. h. gesamtschuldnerisch, für die Rückzahlung des Kredites.

Mitantragsteller als zweiter Kreditnehmer

Ein*e Mitantragstellerin stellt zwar nicht direkt eine zusätzliche Kreditsicherheit dar, erhöht die Wahrscheinlichkeit jedoch, dass auch Personen mit einer schwachen Bonität zu einem Kredit kommen. Die Bank nimmt dabei eine zweite Person in den Kreditvertrag auf, die gemeinsam mit dem Kreditnehmer oder der Kreditnehmerin für die Schulden haftet. Hier liegt auch der Unterschied zur Bürgschaft – wenngleich die Begriffe oftmals synonym verwendet werden.

Voraussetzungen

Um als Mitantragsteller*in in einen Kreditvertrag aufgenommen zu werden, bedarf es in der Regel eines eigenen geregelten Einkommens, um die mangelnde Bonität des Kreditnehmers zu kompensieren. Gleichzeitig sollte es keine negativen SCHUFA-Einträge oder im Optimalfall auch Vermögenswerte geben.

Bei Freiberufler*innen und Selbstständigen muss ein ausreichendes Einkommen dabei durch Steuerbescheide oder ähnlichen Schriftstücken nachgewiesen werden. Allerdings gibt es durchaus auch Banken, die ausschließlich Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit akzeptieren.

Oft treten Ehepartner*innen oder Verwandte als Mitantragsteller auf. Ein verwandtschaftliches Verhältnis ist allerdings nicht zwingend nötig. Allerdings wird es unter Umständen schwieriger sein, Freund*innen zur Übernahme dieser Verpflichtung zu bewegen. Auch verlangen viele Banken, dass Mitantragsteller*in und Kreditnehmer*in im gleichen Haushalt leben.

Weitere Kriterien, die Kreditnehmer*in und Mitantragsteller*in erfüllen sollten, sind:

  • Volljährigkeit
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Bankverbindung in Deutschland
  • Handeln auf eigene Rechnung

Mitantragsteller aus rechtlicher Sicht

Aus rechtlicher Sicht muss der Mitantragsteller zudem ein sachliches oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme haben und im Wesentlichen ein gleichberechtigter Partner des Kreditnehmers sein. Das impliziert auch, dass er über die Auszahlung und Verwendung der Kreditsumme mitentscheiden darf. Für Kreditinstitute sind diese Faktoren weniger von Bedeutung. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung spielen diese Faktoren jedoch sehr wohl eine Rolle, denn dann wird Mitantragsteller*innen laut BGH lediglich eine Mithaftung zugeschrieben.

Da eine Mithaftung, wie sie bei Bürgschaften der Fall ist, von Gerichten häufiger als sittenwidrig eingestuft wird, bevorzugen Banken inzwischen vor allem Mitantragsteller gegenüber Bürgen.

Kreditchancen erhöhen

Präsentierst du einer Bank direkt bei einer Kreditanfrage einen Mitantragsteller, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese dir auch ein Angebot unterbreitet. Kreditinstitute sind immer glücklich, wenn es eine zweite Person gibt, die das Ausfallrisiko verringert. Das gilt für einen kleinen Konsumkredit, Autokredite genauso wie für eine Immobilienfinanzierung.

Einzig bei einem Dispokredit für das eigene Konto, speziellen Rahmenkrediten und Kreditkarten ist ein Mitantragsteller nur dann gewünscht, wenn das Konto auch von mehreren Personen geführt wird.

Auch ein Mitantragsteller sollte dich nicht davon abhalten, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen und so ein zinsgünstiges Angebot ausfindig zu machen. Einige Banken reduzieren den Zinssatz, wenn es einen Mitantragsteller gibt.

Kreditabschluss

Nach der Entscheidung zugunsten eines Kredites müssen Kreditnehmer*in und Mitantragsteller*in den Kreditvertrag gemeinsam unterschreiben. Dementsprechend müssen beide Personen Nachweise über die eigene Identität und Einkommen vorlegen beziehungsweise bei einem Onlinekredit einreichen.

Wann ist ein Mitantragsteller nötig?

Auf dem Markt gibt es unterschiedliche Darlehen wie beispielsweise Blankokredite oder ungesicherte Darlehen. Von der Art dessen hängt ab, ob einem Kreditinstitut das eigene Einkommen als Sicherheit ausreicht. Klassische Ratenkredite werden beispielsweise häufig einfach als Blankokredit ohne zusätzliche Sicherheiten ausgegeben. Bei höheren Summen oder langen Laufzeiten fordern Banken häufig weitere Kreditsicherheiten wie z. B. Bürgschaften, die Abtretung von Forderungen oder auch Verpfändungen. Doch nicht jede kreditwillige Person verfügt über eine dieser Sicherheiten. In diesem Fall kann ein Mitantragsteller bzw. eine Mitantragstellerin die Chancen auf die Kreditvergabe erhöhen. Wichtig ist ein Mitantragsteller vor allem in folgenden Fällen:

  • bei nicht ausreichender Bonität des Hauptantragstellers
  • bei größeren Kreditsummen
  • bei Krediten mit langen Laufzeiten
  • meist bei SCHUFA-freien Krediten
  • bei Krediten für Arbeitslose

Mitantragsteller vs. Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft kann eine Bank erst an den Bürgen herantreten, wenn der Hauptschuldner nicht zahlungsfähig ist. Anders verhält es sich bei einem Mitantragsteller: Hier hat das Kreditinstitut das Recht, beide Personen gleichermaßen zur Begleichung der Schulden in die Pflicht zu nehmen.

Eine Bürgschaft stellt in jedem Fall eine Alternative zu einem Mitantragsteller dar. Die Verpflichtung ist hier geringer, sodass sich unter Umständen einfacher ein Bürge oder eine Bürgin als ein*e Mitantragsteller*in findet. Auch hier ist entscheidend, dass eine gute bis sehr gute Bonität gegeben ist, um von einem Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit anerkannt zu werden.

Vor- und Nachteile

VorteileNachteile
  • niedrigere Zinssätze
  • höhere Kreditsummen möglich
  • Chance auf Kredit steigt auch bei geringer Bonität
  • Mitspracherecht für Mitantragsteller
  • Beteiligung an gemeinsamem Kreditvorhaben möglich
  • Kredit übersteigt evtl. die eigene Belastungsgrenze
  • Belastung der persönlichen Beziehung ist möglich
  • Streitigkeiten insbesondere bei Trennungen möglich
  • Mitantragsteller haftet vollumfänglich
  • schwieriger als bei einer Bürgschaft aus der Haftung entlassen zu werden

Weiterführendes

Hier findest du Tipps für günstige Autokredite:

Dieses Video zeigt dir die Voraussetzungen für einen Kredit auf:

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