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Was ist ein Treuhandauftrag?

Ein Treuhandauftrag stellt eine Form von Sicherheit dar. Er spielt vor allem bei der Auszahlung von Darlehen eine wichtige Rolle. Dazu wird er von einem Treuhänder – meist ein Rechtsanwalt oder Notar, den ein Darlehensgeber beauftragt hat – aufgesetzt. Mit diesem Vertrag erhält der Treuhänder die Verfügungsgewalt über einen bestimmten Wertgegenstand und verwaltet diesen, bis der Vertragsinhalt erfüllt ist und es keiner Sicherheit mehr bedarf.
Besonderheiten
  • bei Kreditablösung oder Baufinanzierung
  • möglich bei Geschäftsabschlüssen
  • RA / Notar verwaltet Vermögenswert
  • festgelegter Zeitraum
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Ein Treuhandauftrag ist ein Vertrag zwischen einem Treuhänder und einem Treugeber, der diesen zur Verwahrung von Vermögenswerten beauftragt.
  • Der Treuhänder – ein Rechtsanwalt oder Notar – verwaltet für die Dauer des Vertrags den Vermögenswert, sodass eine Sicherheit für die Geschäftspartner entsteht, die das Risiko eines finanziellen Verlustes reduziert.
  • Beliebt ist der Treuhandvertrag bei der Kreditablösung und der Baufinanzierung, kann aber auch als Sicherheit zwischen Geschäftspartnern zum Einsatz kommen.

Der Treuhandauftrag bei der Kreditablösung

Eine Kreditablösung bezeichnet die komplette Rückzahlung eines Kredits an den Darlehensgeber. Das erfolgt für gewöhnlich durch den Darlehensnehmer selbst, kann aber auch z. B. von einer Bank vollzogen werden, wenn ein Darlehensnehmer einen bestehenden Kredit durch einen neuen Kredit mit besseren Konditionen ablöst. Der Treuhandauftrag sichert dabei ab, dass die Sicherheiten auch wirklich von einer Bank an das neue Kreditinstitut übertragen werden. Sowohl die Überweisung als auch die Übermittlung der Ablösesumme erfolgen dabei über den laufenden Vertrag. Erst wenn die Sicherheiten an den Treuhänder übermittelt wurden, erhält die erste Bank die abzulösende Kreditsumme. Die zweite Bank erhält die Sicherheiten im Gegenzug erst nach Überweisung der Ablösesumme durch den Treuhänder.

Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung

Eine andere wichtige Bedeutung hat der Treuhandvertrag bei der Baufinanzierung. Die Sicherheit soll dabei höher im Wert liegen als das Darlehen. So nimmt die Bank bei einer Baufinanzierung oftmals sowohl das Haus als auch das Grundstück als Sicherheit und wird als Hauptgläubiger in das Grundbuch eingetragen. Kommt der Darlehensnehmer in finanzielle Schwierigkeiten und kann seine Schulden nicht mehr begleichen, kann die Bank das Grundstück samt Haus versteigern und so die offenen Forderungen decken. Fordert dabei eine andere Bank die Kreditablösung, klärt ein Treuhandauftrag hier die Sicherheiten.

Beispiel
Herr A. möchte ein Grundstück verkaufen. Im Grundbuch ist eine Schuld von 100.000 € zugunsten Bank ABC eingetragen. Die tatsächliche Restschuld beträgt 50.000 €.

Frau M. möchte das Grundstück über eine Baufinanzierung bei der Bank XYZ kaufen. Diese möchte natürlich nicht, dass Bank ABC im Grundbuch im ersten Rang eingetragen ist und will daher die Bank aus dem Grundbuch löschen. Dazu ist eine Ablösung durch die Kreditübertragung nötig.

Bank ABC erteilt eine Löschungseinwilligung zu treuen Händen eines Notars. Bank XYZ bewilligt nun die Auszahlung des Darlehensbetrags, da nachgewiesen ist, dass die Grundschuld mit der Zahlung der Summe gelöscht wird. Der Notar sorgt also für ein Gleichgewicht, das beiden Seiten die Sicherheit verschafft, dass das Geschäft stattfindet, wenn jeder seinen Teil erfüllt.

Absicherung von Geschäften mit dem Treuhandauftrag

Nicht nur im Kreditwesen sind Treuhandaufträge eine gängige Praxis zur Absicherung. Auch Geschäftspartner können hohe Werte absichern und das Risiko eines Verlustes so verringern. Dazu beauftragt einfach einer der Geschäftspartner einen Treuhänder, der die Aufgabe übernimmt, das Kapital – das in der Regel eine Vergütung darstellt – zu verwahren. Erst wenn die Leistung erfolgt ist, zahlt der Treuhänder die bei ihm zwischengelagerte Vergütung aus. Bleibt die Leistung aus, geht das Kapital an den ursprünglichen Geschäftspartner zurück. Für gewöhnlich teilen sich beide Geschäftspartner die Kosten für den Treuhänder.

Inhalte des Treuhandauftrags

Eigentlich ist ein Treuhandauftrag ein Vertrag, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben. Entsprechend sollte der Treuhandauftrag auch bestimmte Inhalte aufweisen:

  • Gegenstand der Treuhandschaft (Immobilie, Grundstück, Kapital, Wertpapiere, Versicherungen etc.)
  • Bezeichnung des Treuhänders, d. h. Rechtsanwalt oder Notar
  • Bezeichnung des Treugebers
  • die Art der Verwaltung des Treuguts durch den Treuhändler
  • Entscheidungsbefugnisse bzw. Einschränkungen
  • Befristung und Kündigung des Auftrags
  • Gründe für eine mögliche Beendigung des Auftrags
  • Ersatz für Aufwendungen
  • Vergütung des Treuhänders

Der wichtigste Punkt des Vertrags ist dabei zweifelsohne die Beschreibung des Gegenstandes. Diese sollte detailliert in allen Einzelheiten erfolgen. Oft handelt es sich hier um Immobilien, aber auch andere Objekte von großem Wert sind immer wieder Inhalt von Treuhandverträgen. Das können sogar Schuck, Oldtimer oder Vermögen sein.

Nach dem Vertragsschluss

Der Treuhänder nimmt den Gegenstand des Vertrags in Obhut und verwaltet sie bis zum Vertragsende. Ist das wie im Falle einer Immobilie nicht möglich, nimmt er die Eigentumsurkunde an sich.

Die Dauer, über die der Treuhandauftrag läuft, wird im Vertrag festgehalten. Bei einer Baufinanzierung handelt es sich dabei z. B. um den Zeitraum der Baufinanzierung. Stimmen beide Vertragsparteien zu, gibt der Treuhänder die verwalteten Gegenstände heraus – vorausgesetzt, dass auch seine Bezahlung erfolgt ist.

Kosten

Die Kosten des Treuhandauftrags richten sich nach den Fähigkeiten des Treuhänders. Bei Rechtsanwälten und Notaren fallen Kosten anhand der Provision an. Manchmal verlangen auch Banken eine zusätzliche Gebühr – allerdings ist das nicht rechtswirksam und unzulässig, sofern dies nicht explizit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt ist. Sind dort keinerlei Gebühren für eine Kreditablösung festgehalten, muss der Darlehensnehmer nichts zahlen. Die Kosten für den Treuhänder trägt jedoch stets der Darlehensnehmer. Bei der Baufinanzierung gelten sie als Nebenkosten und werden direkt mit der Darlehenssumme ausbezahlt.

Rechtliche Verhältnisse prüfen

Die Rechte und Pflichten des Treuhänders lassen sich vertraglich ausgestalten. Möglich ist hier beispielsweise eine Vollrechtsübertragung, eine Ermächtigung oder aber eine Bevollmächtigung. Der Treuhänder ist damit Inhaber von Rechten, kann diese allerdings nur eingeschränkt ausüben, sofern der Treunehmer den Vertrag nicht missachtet. Der Handlungsspielraum ist damit im Außenverhältnis größer als im Innenverhältnis gegenüber Treunehmer und Begünstigtem, da sich der Treuhänder hier an Absprachen zu halten hat. Die Nutzung des Treuguts durch den Treunehmer ist vertraglich exakt geregelt und darf nicht zum persönlichen Vorteil erfolgen.

Weiterführendes

Dieses Video erklärt, wie es sich mit der Schuldenübernahme beim Hauskauf verhält:

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